WÜSTENBILDUNG WIRD DEMNÄCHST VON BONN AUS BEKÄMPFT (GESETZENTZWURF)
Bonn: (hib) en- Damit das Ständige Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung seinen Sitz nach Bonn verlegen und von dort tätig werden kann, hat die Bundesregierung nun einen Ratifikationsgesetzentwurf ( 14/228) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen den Angaben zufolge die Voraussetzungen für die Ratifikation und das Inkrafttreten des Abkommens vom 18 August 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens der UNO zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats des Übereinkommens geschaffen werden. Mit dem Abkommen wird laut Regierung der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der UN-Behörde in Bonn festgelegt. Darüber hinaus bestimmt das Abkommen die sinngemäße Anwendung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen am 10. November 1995 geschlossenen Abkommens über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (UNV-Sitzabkommen). Zudem enthält es Regelungen zur Erteilung von Einreisegenehmigungen am Ort der Einreise, zur Rechtsfähigkeit des Sekretariats in der Bundesrepublik sowie zur Immunität der deutschen Gerichtsbarkeit zugunsten von Personen, die für Zwecke des Übereinkommens in Deutschland amtlich tätig sind.
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