ZUSATZKOSTEN FÜR BEWOHNER VON PFLEGEHEIMEN STEIGEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Mit dem Gesetz über die Pflegeversicherung ist die Verantwortung der Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden Versorgungsstruktur auf dem Gebiet der ambulanten, teilstationären und stationären Betreuung erneut festgeschrieben. Diese Verantwortung werde insofern eingeschränkt, als Betreiber von Heimen in solchen Fällen, in denen die Landesmittel für Investitionen nicht ausreichen, berechtigt seien, sogenannte investive Kosten von den Heimbewohnern zusätzlich zu den Kosten für deren Unterbringung zu fordern. Darauf weist die PDS in einer Kleinen Anfrage zur Pflegeversicherung und zu den investiven Kosten für Bewohner von Pflegeheimen ( 14/221) hin und erläutert weiter, in der Praxis machten die Betreiber von Pflegeheimen von dieser Möglichkeit "regen Gebrauch". Immer öfter werde die im Gesetz formulierte Ausnahme zur Regel, und zusätzliche Tagessätze von 10 bis 15 DM seien keine Seltenheit mehr. In Einzelfällen würden sogar Tagessätze von 40 bis 50 DM gefordert. Viele Heimbewohner fielen durch diese Belastung wieder in die Sozialhilfe zurück. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, was sie kurzfristig dagegen unternehmen wird, daß angesichts der Abschaffung des "Krankenhausnotopfers" die Bewohner von Pflegeheimen in einem bisher nicht beschränkten Umfang und ohne Rücksicht auf ihre ohnehin oftmals komplizierte soziale Situation zusätzlich mit investiven Kosten belastet werden. Die Fraktion interessiert, welche gesetzlichen Regelungen die Bundesregierung vorsieht, um künftig eine Finanzierung investiver Kosten für Pflegeheime sicherzustellen, ohne daß die Heimbewohner zusätzlich belastet werden.
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