TÜRKEI AUF GRENZEN POLITISCHER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT HINGEWIESEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) aw- Die Bundesregierung hat den Aufruf des türkischen Generalkonsuls in München zu einer Demonstration für die Auslieferung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan Ende November 1998 zum Anlaß genommen, gegenüber der türkischen Botschaft in Bonn "deutlich" auf die Grenzen hinzuweisen, welche das geltende Völkerrecht der politischen Öffentlichkeitsarbeit ausländischer Vertretungen setze. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/259) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/214) weiter mitteilt, habe dabei Übereinstimmung bestanden, daß ein Appell zur Mäßigung bei der Ausübung demokratischer Rechte anders zu beurteilen sei als ein Aufruf zu öffentlichen Kundgebungen durch ausländische Vertretungen. Laut Bundesregierung rief der ihr vorliegende Text des Generalkonsuls türkische Demonstranten dazu auf, sich nicht zu Ausschreitungen provozieren zu lassen und drückte die Erwartung aus, daß "... diese Demonstration ... in Reife verlaufen wird".
Weiteren Angaben zufolge liegt der Bundesregierung außerdem der Wortlaut eines Briefes nicht vor, mit dem das türkische Generalkonsulat in Köln türkische Lehrer in Nordrhein-Westfalen aufgefordert hatte, sich für die Auslieferung des PKK-Vorsitzenden an Ankara einzusetzen. Das Auswärtige Amt habe die inhaltliche Unterrichtung über diesen Vorgang durch das zuständige Landesministerium aber zum Anlaß genommen, die türkische Botschaft "unmißverständlich" darauf hinzuweisen, eine politische Instrumentalisierung der Schulen werde nicht hingenommen. Die türkische Seite habe zugesagt sicherzustellen, daß sich ein derartiges Vorgehen nicht wiederholen werde.
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