BESCHLUSS ÜBER SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ VERTAGT
Bonn: (hib) re- Auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen hat der Rechtsausschuß in seiner heutigen Sitzung die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf der PDS mit Änderungen der Regelungen über die Kündigung im Schuldrechtanpassungsgesetz ( 14/65) von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt. Die PDS-Fraktion votierte dagegen, da die Verbände eine schnelle Entscheidung des Parlamentes in dieser Frage erwarteten, die keinen Aufschub dulde. Mit ihrer Gesetzesvorlage beabsichtigt die PDS, die aus ihrer Sicht bestehenden Ungerechtigkeiten mit Blick auf Nutzer von Erholungsgrundstücken zu beseitigen.
In der Begründung, die Beschlußfassung zu vertagen, bekundete die SPD, in dem genannten Sachverhalt zwar einen grundsätzlichen Prüfungsbedarf zu sehen. Aber man wolle hierzu eigene Ideen entwickeln und in einer parlamentarischen Initiative vorlegen. Da es sich nicht um eine Situation handele, in der ein Moratorium oder eine Fristenregelung auslaufe, gebe es auch keinen aktuellen Handlungsbedarf. Dieses Faktum sollte als "Chance" genutzt werden, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Alteigentümer und Nutzer herzustellen, was der vorliegende Entwurf der PDS nicht gewährleiste. Der Weg der "einseitigen Regelung" führe "direkt nach Karlsruhe und ins Abseits". Damit sei den Nutzern von Erholungsgrundstücken kein Gefallen erwiesen.
Auch die CDU/CSU bemängelte die Unausgewogenheit der genannten parlamentarischen Initiative. Der Entwurf sei "sehr einseitig" zugunsten der Nutzer ausgerichtet. Dieses hätte zwar "einen gewissen Charme" für die Nutzer, benachteilige aber auf der anderen Seite die Eigentümer. Aufgrund dieses Sachverhaltes äußerten die Unionsfraktionen gegenüber dem PDS-Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Thematik solle "in Ruhe" beraten werden, forderte die F.D.P.-Fraktion. Zwischen Alteigentümern und Nutzern müßten die Rechte ausgewogen sein. Es handele sich hier nicht allein um ein "Problem Ost-West, sondern auch um ein Problem Ost-Ost", weil viele der Eigentümer auch im Osten wohnten.
Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, es gebe sehr "sehr wohl" Handlungsbedarf in dieser Frage "Tausende Menschen" seien von der Situation betroffen. Im Interesse der Nutzer solle jedoch bis zum Sommer ein Entwurf ausgearbeitet werden, der auch der Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalte.
Die Bundesregierung bekundete ihre Bereitschaft, sich "der Sache anzunehmen", um eine "wirklich wasserdichte abschließende Regelung" herzustellen. Es werde derzeit unter Einschaltung der betroffenen Bundesländer überlegt, die Thematik in Form eines Gutachtens aufzubereiten. Dieses würde jedoch länger als ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Bündnis 90/Die Grünen regten an, die Möglichkeit zu prüfen, wie man "schneller vorankommen" könne. Der Regierungsvertreter gab die Zusage, die Untersuchungen zu beschleunigen und Teilbereiche, sofern möglich, eher zu regeln.
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