MEHRWERTSTEUER IM GASTGEWERBE EU-WEIT HARMONISIEREN (ANTRAG)
Bonn: (hib) fi- Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in der Europäischen Union für eine Harmonisierung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe einzusetzen. Wie es in einem Antrag ( 14/294) heißt, sollte die Regierung bis zur Festlegung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der EU die Beherberungsumsätze in Deutschland nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent besteuern. Untersuchungen und konkrete Beispiele zeigten einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Höhe des Steuersatzes und den Auswirkungen auf das Gastgewerbe. Demnach führe eine Senkung der Mehrwertsteuer nur kurzfristig zu Steuerausfällen. Mittelfristig werde aber der Staatshaushalt sogar entlastet, da nicht nur der Umsatz steigt und somit die Steuermindereinnahmen sinken, sondern gleichzeitig der mit den Umsatzsteigerungen verbundene Anstieg der Beschäftigtenzahl in dieser arbeitsplatzintensiven Branche für zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge sorgt. Die Union tellt fest, daß bei einem Gesamtumsatz der 45.000 Beherbergungsunternehmen in Deutschland von 29,86 Milliarden DM jeweils die Hälfte auf Gastronomieumsätze und Beherbergungsumsätze entfallen. Die entsprechenden Mehrwertsteuereinnahmen lägen bei rund 2,39 Milliarden DM und würden bei einem Satz von sieben Prozent auf rund 1,05 Milliarden DM sinken. Für einen Ausgleich der Steuereinnahmeverluste von 1,34 Milliarden DM wären um rund 28 Prozent höhere Umsätze in der Hotellerie erforderlich. Da bei einer höheren Belegung der Beherbergungsbetriebe auch von einem höheren Umsatz in der Gastronomie auszugehen wäre, könnte der erforderliche Umsatz im Übernachtungsbereich auf etwa 14 Prozent beschränkt werden, rechnet die Fraktion vor. Sie weist ferner darauf hin, daß es zwischen 1995 und 1998 im Gastgewerbe einen Arbeitsplatzabbau von etwa 70.000 Stellen gegeben habe. Bei einer angenommenen Belastung des Staatshaushalts von jährlich 44.000 DM pro Arbeitslosen habe dieser Stellenabbau Kosten von etwa 3,08 Milliarden DM jährlich zur Folge. Bereits 30.000 Wiedereinstellungen würden das von der Mehrwertsteuerermäßigung verursachte Defizit durch Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wieder ausgleichen, betonen die Abgeordneten.
Besonders deutlich zeigten sich die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den direkten Nachbarländern durch deren ermäßigte Mehrwertsteuersätze. Sie lägen bei zehn Prozent in Österreich, sechs Prozent in Belgien und den Niederlanden, 5,5 Prozent in Frankreich und drei Prozent in Luxemburg.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller