KEINE GENEHMIGUNG FÜR TRANSPORT VON BRENNELEMENTEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat keine Beförderungsgenehmigung für Brennelemente aus dem Kernforschungszentrum Rossendorf erteilt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/268) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/222). Die Zwischenlagerung der bestrahlten Brennelemente aus dem Forschungszentrum seien für das Zwischenlager Ahaus beim BfS zwar beantragt worden. Sollten aber in Rossendorf ausreichende und geeignete Kapazitäten vorhanden sein, um die Brennstäbe zwischenzulagern, werde auf die Aufbewahrung in Ahaus verzichtet. Dies bleibe noch zu prüfen.
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keine rechtliche Verpflichtung des Bundes, die Beseitigung nuklearer Altlasten mitzufinanzieren. Bereits in der 13. Legislaturperiode habe das Bundeskanzleramt deshalb das Anliegen des Freistaates Sachsen zurückgewiesen, sich an der Entsorgung der Brennelemente aus Rossendorf zu beteiligen. Der Freistaat habe eine Beteiligung von 50 Prozent gefordert. Sachsen erhalte, so die Regierung, im Rahmen des allgemeinen Steuerausgleiches zwischen Bund und Ländern hohe Ausgleichszahlungen, die auch für Entsorgung der Brennelemente herangezogen werden könnten. Der Freistaat teile diese Ansicht jedoch nicht.
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