EINSTIEG IN ÖKOSTEUERREFORM MEHRHHEITLICH BESCHLOSSEN
Bonn (hib): Der federführende Finanzausschuß hat am Donnerstag nachmittag mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ( 14/40) in geänderter Fassung angenommen. CDU/CSU, F.D.P. und PDS votierten gegen den Entwurf, der am 26. Februar vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll. Die Opposition monierte, daß die zweite öffentliche Anhörung von Sachverständigen, die heute vormittag stattgefunden hatte, im beschlossenen Gesetzestext keinen Niederschlag mehr fand. Die Aussage, sich beraten lassen zu wollen, sei ein reines Lippenbekenntnis gewesen, da "kein Komma" mehr geändert worden sei, bemängelte die CDU/CSU. Die F.D.P. kritisierte, daß zur Anhörung am Donnerstag bestimmte Sachverständige nicht geladen worden seien. Die Koalition habe "Angst vor Sachverstand". SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen verwiesen dagegen auf zahlreiche Änderungen als Folge der ersten Anhörung vom 18. Januar. Beispielsweise sei die Unterscheidung zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen fallengelassen worden. Im übrigen sei auch die Anhörung vom Donnerstag aufgrund der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Experten berücksichtigt worden. Das Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, enthält ein neues Stromsteuergesetz und eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Stromsteuer soll 20 DM für eine Megawattstunde betragen. Für Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert worden sind, ermäßigt sich der Steuersatz auf 10 DM pro Megawattstunde. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gilt ein ermäßigter Steuersatz von 4 DM pro Megawattstunde. Auf Antrag kann diesen Unternehmen die Steuer erlassen, erstattet oder vergütet werden, wenn sie im Kalenderjahr den Betrag von 1.000 DM übersteigt. Voraussetzung ist, daß die Stromsteuer das 1,2fache des Betrages übersteigt, um den sich für das Unternehmen der Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Beitragssenkung bei entsprechender Anwendung der gesenkten Beitragssätze im gleichen Zeitraum des Jahres 1998 vermindert hätte. Die Belastung mit Stromsteuer wird also mit der Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge verglichen. Damit will die Koalition gewährleisten, daß energieintensive Unternehmen durch die Einführung der Stromsteuer über einen "tragbaren Selbstbehalt" hinaus nicht belastet werden. Das Abstellen auf das Jahr 1998 soll zudem verhindern, daß Unternehmen, die Arbeitnehmer entlassen, in den Genuß einer höheren Vergütung kommen. Entgegen einem Votum des Landwirtschaftsausschusses sollen Agrarbetriebe nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Eine entsprechende Vergütungsregelung für das Produzierende Gewerbe ist im Mineralölsteuergesetz vorgesehen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe soll um sechs Pfennige je Liter, auf Heizöl um vier Pfennige je Liter und auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde angehoben werden.
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