ÜBER VERÖFFENTLICHUNG VERTRAULICHER PROTOKOLLE BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Über eine eventuelle Veröffentlichung von vertraulichen Protokollen und Unterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) will sich die PDS im Rahmen einer Kleinen Anfrage ( 14/388) informieren. Der Fraktion zufolge hat der Autor eines Presseberichtes vom September vergangenen Jahres aus Protokollen und Unterlagen des BKA zitiert. Einerseits beziehe sich der Verfasser dabei auf Protokolle der "Akustischen Gesprächsüberwachung" von RAF-Gefangenen. Zwar habe er in diesem Zusammenhang festgestellt, daß es sich dabei um "streng vertrauliche" Unterlagen handle. Dies habe ihn jedoch nicht daran gehindert, Passagen aus Gesprächen eines ehemaligen RAF-Mitglieds ausgiebig zu zitieren. An anderer Stelle im Artikel beziehe sich der Schreiber auf sogenannte "Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung". Dabei nenne er in seinem Artikel Namen von Personen, die unter Beobachtung standen. Da diese Daten nicht ausreichend verschlüsselt seien, könnten diese Personen nun identifiziert werden. Damit dürften datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen durch diese Veröffentlichung verletzt worden sein.
Vor diesem Hintergrund möchten die Abgeordneten wissen, welche rechtliche Grundlage es dem BKA ermöglicht, Gespräche zwischen Gefangenen und deren Besuchern abzuhören und mitzuschneiden. Die Bundesregierung soll ebenfalls berichten, ob Erkenntnisse vorliegen, wie Protokolle und Unterlagen des BKA in die Hände des Journalisten gelangt sind. Außerdem ist von Interesse, was die Bundesregierung unternimmt, um die Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen und Erkenntnissen des BKA zu verhindern.
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