IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Bonn: (hib) re- Welche gesetzlichen Möglichkeiten für die neuen Bundesländer und Berlin bestehen, Rechte aus dem Einigungsvertrag gemäß dessen Artikel 44 geltend zu machen, möchte die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/420) wissen. Die betreffende Vorschrift bestimmt, daß Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik oder der neuen Bundesländer und Berlin nach Wirksamwerden des Beitritts von jedem dieser Länder geltend gemacht werden können. Da nach Ansicht der Oppositionsfraktionen dieser Artikel bislang "faktisch leer" läuft, soll die Regierung auch dazu Stellung nehmen, ob sie die Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes sieht.
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