FÜR EINE AUFHEBUNG DER BANNMEILENREGELUNG (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) in- Das Bannmeilengesetz soll mit dem Umzug nach Berlin aufgehoben werden. Dafür setzt sich die Fraktion der PDS mit ihrem Gesetzentwurf zur Aufhebung der Bannmeilenregelung ( 14/516) ein. Die Bannmeilenregelung, nach der in unmittelbarer Nähe des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts nicht demonstriert werden darf, ist nach Auffassung der PDS ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Damit werde die für die Demokratie lebensnotwendige Kommunikation zwischen Wählern und Gewählten, zwischen den Verfassungsrichtern und dem Volk als Träger der Macht behindert. Für ein generelles Verbot politischer Kundgebung im Bannkreis der Gesetzgebungsorgane des Bundes gebe es keinerlei Rechtfertigung. Um Ausschreitungen zu begegnen, seien die einschlägigen Mittel des Polizei- und Ordnungsrechtes, des Versammlungsrechts und des Hausrechts des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts völlig ausreichend, heißt es weiter. Bei einer Aufhebung des Bannmeilengesetzes sei mit "nicht unerheblichen Einsparungen" zu rechnen, da Polizeieinsätze nur noch in dem Ausmaß getätigt werden müßten, wie eine tatsächliche Gefahren bestehen würde.
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