VOLLSTRECKUNG DER TODESSTRAFE IN DEN USA VERHINDERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) aw- Welche rechtlichen und politischen Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um die Vollstreckung der Todesstrafe gegen deutsche Staatsangehörige künftig zu verhindern, möchte die F.D.P. wissen. Die Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage ( 14/586) vorgelegt. Den Liberalen zufolge haben die amerikanischen Behörden im Falle der am 24. Februar und 3. März im US-Bundesstaat Arizona hingerichteten deutschen Staatsangehörigen Karl und Walter LaGrand eine völkerrechtliche Verpflichtung nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich mißachtet. Die Behörden hätten die Brüder über ihre Rechte nach einer Bestimmung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen belehren müssen, die beiden Männern das Recht gegeben hätte, Kontakt zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Den Brüdern LaGrand seien dadurch erhebliche Verfahrensnachteile entstanden. Laut F.D.P. stehen die Hinrichtungen der Männer, die Wiedereinführung der Todesstrafe in einigen US-Bundesstaaten und die dramatische Zunahme ihrer Vollstreckung gerade in jüngster Zeit überdies im eklatanten Gegensatz zu den weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe.
Die Regierung soll in diesem Zusammenhang ferner mitteilen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um zukünftig die uneingeschränkte konsularische Betreuung deutscher Strafgefangener in den USA sicherzustellen. Sie soll auch beziffern, wie viele weitere deutsche Staatsangehörige sich gegenwärtig in amerikanischen Todeszellen oder in Strafverfahren, in denen die Anklage die Verhängung der Todesstrafe beantragt hat, befinden. In welcher Weise die Regierung der amerikanischen Seite im Fall der Brüder LaGrand ihre öffentlich geäußerte Auffassung übermittelt hat, das Verhalten der US-Behörden sei ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht, möchten die Abgeordneten ebenfalls wissen. Die Regierung soll auch darlegen, in welcher Weise Washington auf diese Vorhaltungen reagiert hat und ob die Bundesregierung diese Reaktion für "hinreichend und angemessen" hält.
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