ANHÖRUNG ZU ÄNDERUNGEN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Bonn: (hib) ge- Der federführende Ausschuß für Gesundheit hat 18 Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur vierten Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches ( 14/407) eingeladen. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 21. April, um 11.00 Uhr im Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Bundeshaus. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Regierungsfraktionen die leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung ändern und klarstellen. So soll unter anderem sichergestellt werden, daß das Pflegegeld nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Mit der Neuregelung soll erreicht werden, daß zum Beispiel bei einer geschiedenen Ehefrau nicht mehr der Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehemann gemindert wird, wenn sie für die Pflege des gemeinsamen behinderten pflegedürftigen Kindes Pflegegeld erhält. Eine weitere Änderung sieht vor, die Finanzierung der Pflegepflichteinsätze auf die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen zu übertragen. Ferner soll klargestellt werden, in welchen Fällen der Ersatzpflege der Höchstbetrag von 2.800 DM ausgeschöpft werden kann. Grundsätzlich sollen bei dem Pflegebedürftigen bei Verhinderung der Pflegeperson die Aufwendungen erstattet werden, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstehen. Schließlich sollen die leistungsrechtlichen Höchstbeträge bei Tages- und Nachtpflege den Beträgen bei der Pflegesachleistung angepaßt und von 1.500 DM auf 1.800 DM bzw. von 2.100 DM auf 2.800 DM angehoben werden.
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