WETTBEWERBSVERZERRUNGEN ZU LASTEN DER WIRTSCHAFT VERMEIDEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen generell auszuweiten, ist nach Auffassung der Bundesregierung "nicht der richtige Weg". Wie sie in ihrer Antwort ( 14/770) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/688) dazu mitteilt, könnte ein solches Vorhaben zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der privaten Wirtschaft führen und würde von der Regierung deshalb mit Sorge betrachtet. Sie betont in ihrer Antwort aber ebenso, eine solche generelle Ausweitung kommunalwirtschaftlicher Betätigung sei einer von der Union angeführten Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Reform einer Vorschrift der Gemeindeordnung nicht zu entnehmen.
Die Regierung respektiere das Recht der Länder, den Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in eigener Verantwortung abzustecken. Im Interesse der Chancengleichheit habe sie bereits im Mai vergangenen Jahres die Länder um Prüfung gebeten, ob es sich empfehle, deren Handhabung des Gemeindewirtschaftsrechts für den Bereich der Strom- und Gasversorgung zu ändern. Nordrhein-Westfalen habe sich für eine solche Änderung entschieden.
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