BEI RÜSTUNGSEXPORTEN STATUS DER MENSCHENRECHTE BERÜCKSICHTIGEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) aw- Die Bundesregierung hat erneut unterstrichen, sie werde jedem Hinweis auf einen nicht vertragsgemäßen Einsatz von im Rahmen der deutschen Materialhilfe an die Türkei gelieferten Rüstungsgütern konsequent nachgehen. In ihrer Antwort ( 14/958) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/738) verweist die Regierung zudem auf die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 1998. Darin sei festgelegt, bei Rüstungsexportentscheidungen den Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium einzuführen. Zudem führe ein Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren vom Juni 1998 in Verbindung mit den deutschen Exportkontrollvorschriften zu einer "generell restriktiven Handhabung bei Waffenexporten in Länder mit problematischen Menschenrechtsstatus".
Zu einem von der PDS angeführten "Augenzeugenbericht" einer im Rüstungs-Informationsbüro Baden-Württemberg e. V. engagierten Person, die während Verhören in Militärposten und auf der Gendarmeriestation im türkischen Ergani den Einsatz deutscher Militärfahrzeuge beobachtet haben will, erklärt die Regierung, diese Information und auch Presseberichte dazu seien ihr bekannt. Die frühere Bundesregierung sei jeweils Hinweisen in der Vergangenheit nachgegangen, daß aus Hilfsprogrammen geliefertes Material vertragswidrig von der Türkei eingesetzt worden sei. Die Prüfungen hätten seinerzeit ergeben, daß der Türkei in keinem Fall zweifelsfrei nachzuweisen war, daß das zum Teil auf Bildmaterial dokumentierte Gerät aus deutschen Lieferungen im Rahmen der Materialhilfe stammte und gleichzeitig vertragswidrig eingesetzt wurde. Auf Bitten der damaligen Bundesregierung um Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen habe die türkische Regierung wiederholt zugesichert, sie setze das bisher gelieferte Material vertragsgemäß ein.
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