BUNDESWEHR VOR VERUNGLIMPFUNG BESSER SCHÜTZEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vt- Für einen besseren Schutz der Bundeswehr vor Verunglimpfung setzt sich die CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 14/985) ein. In den letzten Jahren seien Soldaten der Bundeswehr zunehmend als "Mörder", "potentielle Mörder" oder "geborene Mörder" bezeichnet worden. Diese Entwicklung habe strafrechtlich durch die Vorschriften der Beleidigungsdelikte des Strafgesetzbuches nicht hinreichend aufgefangen werden können. Von den Soldaten, die in treuer Diensterfüllung ihren Verfassungsauftrag erfüllten, und von weiten Teilen der Bevölkerung werde diese Entwicklung mit großem Unverständnis aufgenommen. Neben der persönlichen Ehre des einzelnen Soldaten sei auch die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als Verfassungsinstitution berührt, so die Unionsfraktion. Sie schlägt vor, einen neuen Paragraphen 109b in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, der die Bundeswehrsoldaten vor solchen Verunglimpfungen schützt, die das Ansehen der Bundeswehr oder ihrer Soldaten in der Öffentlichkeit herabwürdigen können. Das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe setzen die Abgeordneten auf drei Jahre fest. Die Fraktion erinnert daran, daß CDU/CSU und F.D.P. bereits vor drei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatten. Der Rechtsausschuß habe ihn damals mehrheitlich angenommen, die abschließende Lesung im Bundestag habe aber nicht stattgefunden. Die Vorschrift des neuen Paragraphen orientiert sich nach Angaben der Fraktion an der vergleichbaren Regelung für die Verunglimpfung des Bundespräsidenten im Strafgesetzbuch, die Amt und Person des Staatsoberhaupts schützt.
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