DEUTSCHE INVESTITIONEN IN ARMENIEN SCHÜTZEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) wi- Zum Vertrag vom 21. Dezember 1995 mit Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/1008) vorgelegt. Das Abkommen sichert Direktinvestitionen völkerrechtlich ab, vor allem durch die Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, durch Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Nach Regierungsangaben ist der Vertrag eine wichtige Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien gegen politische Risiken. Nach den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes kann der Bund derartige Garantien grundsätzlich nur dann übernehmen, wenn mit dem betreffenden Land ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht.
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