uml;RBHEBLICHER ABSTIMMUNGSBEDARFuml;BEI FLÜCHTLINGSREGELUNG (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 angesprochenen Altfallregelung für Flüchtlinge hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder bereits im November letzten Jahres eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene eingesetzt. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1072) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/875) und führt weiter aus, diese Arbeitsgruppe habe ihre Erörterungen noch nicht abgeschlossen. Es sei festgestellt worden, "daß noch erheblicher Abstimmungsbedarf besteht". Die PDS hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätten auf entsprechende Forderungen von Flüchtlingsräten, Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden hin eine Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt angekündigt. Damit seien Hoffnungen und Erwartungen bei vielen Flüchtlingen geweckt worden.
Auf die Frage, welche Vorstellungen die Bundesregierung für die künftige Altfallregelung in die Gespräche miteinbringt, erläutert diese, zahlreiche einzelne Probleme seien noch unentschieden. Dies gelte insbesondere auch für den Problemkreis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung oder die Ausnahmen für bestimmte Gruppen. Ziel der Bundesregierung sei eine "ausgewogene und an humanitären Grundsätzen orientierte Lösung". Die Beratungen würden im Rahmen der Innenministerkonferenz am 10./11. Juni 1999 fortgesetzt. Als Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, Abschiebungen bis zum Inkrafttreten der angekündigten Altfallregelung bundesweit auszusetzen, verweist die Regierung auf die Zuständigkeit der Länder. Im übrigen könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose zur Anzahl künftig von einer Altfallregelung begünstigter Personen abgegeben werden.
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