SANKTIONEN GEGENÜBER LIBYEN AUFGEHOBEN (VERORDNUNG)
Bonn: (hib) wi- Die Bundesregierung hat die Außenwirtschaftsverordnung an die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärte Aussetzung des Waffenembargos und der Finanzsanktionen gegenüber Libyen angepaßt. Dazu hat sie eine Verordnung ( 14/1068) vorgelegt. Die Sanktionen mußten nach Angaben der Bundesregierung ausgesetzt werden, nachdem der Generalsekretär der Vereinten Nationen dem Sicherheitsrat einen Bericht vorgelegt hatte. Darin habe er die ordnungsgemäße Ankunft der beiden mutmaßlichen Verantwortlichen für den Anschlag auf den Pan-Am-Flug 103 (Absturz über Lockerbie im Jahre 1988) und die Kooperation der libyschen mit den französischen Behörden im Hinblick auf die Aufklärung des Bombenattentates auf den Flug UTA 772 (Anschlag auf ein französisches Passagierflugzeug im Jahre 1989) bestätigt. Die Rechtfertigung für das Waffenembargo und die Finanzsanktionen sei damit entfallen.
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