RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR MULTINATIONALES KORPS SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vt- Der Bundestag soll seinen Beitrag dazu leisten, eine rechtliche Grundlage für das multinationale Korps Nordost zu schaffen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/1103) vorgelegt. Zu Aufgaben und Aufträgen dieses Militärverbandes hatten die Verteidigungsminister Dänemarks, Polens und Deutschlands am 5. September 1998 in Stettin ein Übereinkommen unterzeichnet. Dieses soll den Angaben zufolge in Kraft treten, sobald Polen dem Nordatlantikvertrag und dem NATO-Truppenstatut beigetreten ist und das parlamentarische Zustimmungsverfahren in allen drei Teilnehmerländern abgeschlossen ist. Laut Bundesregierung setzt das Übereinkommen die bewährte deutsch-dänische Zusammenarbeit aus dem Korps LANDJUT fort, das im Rahmen der neuen NATO-Kommandostruktur aufgelöst werde. Die Übereinkunft leiste zugleich einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der Beziehungen zum polnischen Nachbarn und diene damit einem zentralen außen- und sicherheitspolitischen Ziel der Bundesrepublik.
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