EHESCHLIESSUNG IN FRÜHERER DEUTSCHER KOLONIE TOGO IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Nach dem Verfahren eines Togoers, dessen Großvater als preußischer Kolonialarzt in der damaligen deutschen Kolonie Togo eine junge Häuptlingstochter geheiratet hatte, erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/1128). Sie beruft sich auf einen Fernsehbericht über diesen Fall, in dem es geheißen habe, der jahrelang in Pirmasens lebende Togoer solle abgeschoben werden, weil keine Behörde die damalige Eheschließung nach Stammesbrauch und damit seine deutsche Abstammung anerkennen wolle. Die PDS verweist darauf, daß es 1908 in Togo keine Ständesämter gegeben habe. Heute wollten die deutschen Gerichte die Heirat nicht anerkennen. Die Bundesregierung soll sagen, ob sie den Fall bestätigen kann und weshalb der Betroffene die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhält. Sie will wissen, wie viele deutsche Beamte 1908 in Togo tätig waren und wie vielen Angehörigen und Nachfahren der deutschen Minderheiten in osteuropäischen Ländern die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft in den letzten 15 Jahren verweigert worden ist, weil bei deren Eheschließung kein deutscher Beamter die Heirat bezeugt habe oder Dokumente der Eheschließung nicht anerkannt wurden.
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