SCHNELLE HARMONISIERUNG BEI PFLANZENSCHUTZMITTELN NOTWENDIG (ANTWORT)
Bonn: (hib) lw- Eine vollständige Harmonisierung der Anforderungen und Bewertungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist erst nach Entscheidung über die Aufnahme aller "alten Wirkstoffe" in die Positivliste der Europäischen Union zu erwarten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1080) auf die Kleine Anfrage ( 14/1030) der CDU/CSU-Fraktion über die Bedeutung der Situation bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland für die Existenz der Obst- und Gemüsebaubetriebe mit.
Mögliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Erzeuger könnten nur dadurch vermindert werden, so die Bundesregierung, daß das Programm nach der Richtlinie des Europäischen Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zügig abgeschlossen werde. Dann seien die Ergebnisse der Prüfungen und die getroffenen Entscheidungen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit Nachdruck setze sich die Bundesregierung dafür ein, daß zügige Entscheidungen über die Eignung der Wirkstoffe im Hinblick auf die Aufnahme in die Positivliste getroffen werden, um Wettbewerbsunterschiede abzubauen. Hier sei die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft eingebunden. Allerdings, so informiert die Regierung, seien die Diskussionen über die Aufnahme der einzelnen Wirkstoffe aufgrund einer Vielzahl fachlicher und formaler Probleme "noch sehr zeitaufwendig".
Ferner wird unter anderem mitgeteilt, zur realistischen Bewertung der Umweltrisiken habe die Biologische Bundesanstalt in den letzten Jahren gemeinsam mit Vertretern des amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Länder ein neues Konzept für Abstandsauflagen zu Gewässern erarbeitet. Nach diesem Konzept werde man versuchen, dem "örtlich vorhandenen Risikopotential bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" weitaus differenzierter Rechnung zu tragen, ohne das bestehende Schutzniveau anzutasten. Das genannte Konzept befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Umweltbundesamt, heißt es in der Antwort.
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