WERKVERTRÄGE UNTERSTÜTZEN REFORMPROZESS IN OSTEUROPA (ANTWORT)
Bonn: (hib) as- Derzeit halten sich in der Bundesrepublik 52.340 Werkvertragsarbeitnehmer auf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/1181) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Wanderarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland ( 14/1110) hervor. Der politische Umbruch in den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE) habe vielfache Hilfen der Bundesregierung zur Unterstützung des Reformprozesses dieser Länder ausgelöst. Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern spiele dabei eine wichtige Rolle, Wie die Regierung weiter darlegt, hat die Bundesregierung mit 13 Ländern (Polen, Bulgarien, Tschechien, der Slowakei, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Lettland, Rumänien, Ungarn, Türkei, Ex-Jugoslawien - zur Zeit nicht in Anwendung) bilaterale Vereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen sähen jährliche Beschäftigungskontingente vor, deren Einhaltung überwacht werde. Die Kontingente würden nach einem in den Vereinbarungen festgelegten Schlüssel jährlich an die Entwicklung der Arbeitsmarktlage in Deutschland angepaßt. Für jeden Prozentpunkt, um den sich die Arbeitslosenquote erhöht oder verringert, würden die Beschäftigungskontingente um jeweils fünf Prozent reduziert oder angehoben.
Laut Antwort hat sich die Zahl der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen aufgrund von Regierungsvereinbarungen und sonstigen Vereinbarungen folgendermaßen entwickelt: Mai 1992: 87.556 (davon in den neuen Bundesländern 12.403); 1993: 80.829 (10.263); 1994: 41.538 (4.696); 1995: 52.206 (7.236); 1996: 51.369 (8.574); 1997: 44.505 (6.713); 1998: 36.343 (2.476) und im Mai 1999: 40.708 (2.386).
Die Bundesregierung legt weiter dar, die Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen unterstützen die wirtschaftliche Kooperation von ausländischen Unternehmen mit Unternehmen in Deutschland und würden ausländischen Unternehmen dabei helfen, den steigenden Anforderungen des internationalen Wettbewerbs besser gerecht zu werden. Darüber hinaus würden die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer in die Lage versetzt, wirtschaftliches know how und organisatorisch-technische Betriebsabläufe kennenzulernen und damit in einer fortschrittlichen Marktwirtschaft zu bestehen. Andererseits diene die Kooperation auch den Interessen Deutschlands dadurch, daß durch sie dauerhafte Strukturen der Zusammenarbeit entstünden und damit auch die Präsenz deutscher Unternehmen auf dem ausländischen Märkten gefördert werde. Den Angaben zufolge verpflichten die Vereinbarungen für Werkvertragsarbeitnehmer die ausländischen Unternehmen, für ihre Arbeitnehmer vergleichbare Arbeitsbedingungen zu sichern, zu dem auch der einschlägige deutsche Tariflohn für vergleichbare Tätigkeiten zähle. Die bestehenden Regelungen gewährleisten den Angaben zufolge für die Werkvertragsarbeitnehmer einen "ausreichenden Schutz" im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Es sei sinnvoll, die Arbeitnehmer während der vorübergehenden Arbeitsverrichtung in Deutschland den Sozialversicherungsvorschriften ihres Herkunftslandes unterstellt zu lassen. Dies entspreche auch internationaler Staatenpraxis, um insbesondere eine einheitliche Versicherungsbiographie der Arbeitnehmer zu erhalten und Doppelversicherungen auszuschließen. Von einem Schaden zu Lasten der deutschen Sozialkassen könne nicht die Rede sein, zumal sich aus einer Einbeziehung nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherungspflicht auch Leistungsansprüche ergeben würden.
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