ANWOHNERPARKEN IN STÄDTEN UND GEMEINDEN REGELN (ANTRAG)
Bonn: (hib) vb- Die Absicht der Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen für Regelungen des Anwohnerparkens durch Städte und Gemeinde zu schafften, soll das Parlament begrüßen. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/1258). Die Koalitionsfraktionen verweisen insofern auf einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen soll. Nach Ansicht von SPD und Bündnisgrünen müsse die Regierung aufgefordert werden, Lösungsvorschläge einzubringen, welche die gebotene Flexibilität für großräumige Regelungen in Abhängigkeit von städtebaulichen Gegebenheiten vorsehen und den Handlungsspielraum von Städten und Gemeinden erweitern.
Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Abgeordneten darauf, Städte und Gemeinden hätten in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Verkehrsverhältnisse verbessert, um insbesondere in den Innenstädten den notwendigen Ausgleich zwischen einzelnen Nutzergruppen von Parkflächen zu gewährleisten. Um Wohnquartiere zu stabilisieren, Pendlerströme zu kanalisieren sowie Lärm und Abgase in Grenzen zu halten, habe die Umsetzung von flächendeckenden Parkraumkonzepten dabei unverändert große Bedeutung. Bestandteile solcher Konzepte seien Sonderrechte für Anwohner. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai vergangenen Jahres hat den Initiatoren zufolge Parkkonzepte vieler Städte und Gemeinden zwischenzeitlich in Frage gestellt und zu weiteren Klagen geführt. Hieraus ergebe sich ein dringender Bedarf, eine neue, sichere Rechtsgrundlage für Parkzonen zugunsten Anwohnern zu schaffen.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller