KEINE INFORMATIONEN ZU EINSATZ CHEMISCHER WAFFEN DURCH DIE TÜRKEI (ANTWORT)
Bonn: (hib) aw- Zu einem Pressebericht, dem zufolge die türkische Armee im Verlauf von militärischen Auseinandersetzungen mit der sogenannten Guerilla der kurdischen Befreiungsarmee (ARGK) am 11. Mai dieses Jahres Raketen mit chemischen Sprengköpfen eingesetzt und dabei 20 kurdische Guerillas getötet, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/1197) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1104) mit. Die Türkei, so die Regierung weiter, sei wie Deutschland Vertragsstaat des im April 1997 in Kraft getretenen Abkommens über das Verbot Chemischer Waffen. Um die Einhaltung des Abkommens zu gewährleisten, sei die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) geschaffen worden, in deren Exekutivrat die Bundesrepublik von Anfang an als Mitglied engagiert mitgearbeitet habe. Die Türkei unterliege als Vertragsstaat den Überwachungsmechanismen dieser Organisation. Die deutsche OVCW-Delegation, so die Regierung weiter, habe für einen Einsatz chemischer Kampfstoffe seitens der türkischen Sicherheitskräfte indessen keine Anhaltspunkte.
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