INFORMATIONSDIENSTE-GESETZ OPTIMIEREN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-wi) Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz kann durch Änderungen in einzelnen Regelungsbereichen optimiert werden. Zu diesem Schluß kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Erfahrungen und Entwicklungen bei den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Gesetzes ( 14/1191). Mit dem vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetz seien neue Wege in der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen beschritten worden, mit denen dem grundlegenden Handel und der Dynamik der technischen Entwicklung von Information und Kommunikation Rechnung getragen werden soll, heißt es in dem Bericht. Dies gelte vor allem für die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Providern, für den Datenschutz bei neuen Diensten, sichere digitale Signaturen elektronischen Geschäfts- und Verwaltungsverkehr und für den Jugendschutz mit der gesetzlichen Verankerung der freiwilligen Selbstkontrolle und des technischen Selbstschutzes. Eine Auswertung der Erfahrungen mit dem Gesetz habe zum Vorschein gebracht, dass in wichtigen Angebots- und Nutzungsbereichen eine eindeutige rechtliche Zuordnung von Diensten als Tele- oder Mediendienst möglich sei. Die Regierung nennt vor allem Abrufdienste aus der Banken- und Versicherungswirtschaft sowie das Online-Shopping als Teledienste, den Fernseheinkauf (Teleshopping), das elektronische Zeitungs- und Zeitschriftenangebot sowie Textanzeigen im Fernsehprogramm als Mediendienste. Typische Formen individual-kommunikativer elektronischer Angebote und damit von Telediensten seien auch die Einrichtung von Newsgroups und Chatrooms. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Entwicklung neuer Angebote zurückgestellt oder nachteilig behindert worden wäre. Ohne Ergebnis seien bislang die Gespräche über die Herausnahme geschlossener Nutzergruppen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes geblieben. Eine sachgerechte Eingrenzung von geschlossenen Nutzergruppen und der damit verbundenen Fragestellungen habe bisher nicht erreicht werden können. Die Bundesregierung will den Dialog mit den betroffenen Kreisen dazu fortsetzen. Ihre Vorschläge zur Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste will sie in dem Aktionsprogramm "Innovationen und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" darlegen.
Zentrales Anliegen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sei eine größere Transparenz und Vereinheitlichung der einzelnen Datenschutzregelwerke in Bund und Ländern. In der ersten Stufe der bestehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Grundsätze des Teledienstedatenschutzgesetzes zum Systemdatenschutz (Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie Anonymität und Pseudonymisierung) übernommen werden. Darüber hinaus werde die Regierung eine Regelung zum Datenschutz-Audit vorsehen, durch die die Selbstverantwortung der Wirtschaft für den Datenschutz gestärkt werden soll. Endgültige Schlußfolgerungen über den Einsatz und die Nutzung der digitalen Signaturen sieht die Bundesregierung als verfrüht an. Fest stehe jedoch, dass das Signaturgesetz den breiten Aufbau einer informationstechnischen Sicherheitsinfrastruktur ermöglicht habe. Hier gebe es nur "punktuellen Anpassungsbedarf". Derzeit arbeitet die Regierung nach eigenen Angaben an einem Gesetzentwurf, der die Formbestimmungen des Privatrechts an die Erfordernisse des modernen Geschäftsverkehrs anpassen soll. Vor allem sei vorgesehen, digitale Signaturen soweit wie möglich der gesetzlichen Schriftform des Paragrafen 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gleichzusetzen. Dazu soll eine neue "elektronische Form", die grundsätzlich als Option zur Schriftform dient, in das BGB eingeführt werden.
Die Erfahrungen mit den Regelungen zum Jugendschutz reichen für eine abschließende Bewertung noch nicht aus, heißt es in dem Bericht weiter. Es verstärke sich jedoch der Eindruck, dass vor allem die im Jugendschutzrecht vorgenommene Differenzierung zwischen Telediensten und Mediendiensten zu Rechtsunsicherheiten bei Anbietern und Nutzern, aber auch zwischen den für den Jugendschutz zuständigen staatlichen Stellen und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle führt und dem Ziel eines einheitlichen Jugendschutzes in den Netzen nicht gerecht wird. Die Regierung kündigt an, die von den Unternehmen und Verbänden angeregte Vereinheitlichung und Konzentrierung der Aufsichts- und Verwaltungsstrukturen im Jugendschutz auf Bundes- und Landesebene in ihre Überlegungen zur Fortentwicklung des Jugendschutzgesetzes aufzunehmen. Schließlich sieht die Regierung in transparenten Preisen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher die Informations- und Kommunikationsdienste akzeptieren. Zur Sicherung der Preistransparenz werde sie gegebenenfalls Gesetzesänderungen vorschlagen, wenn "abschließende Erkenntnisse hierzu vorliegen".
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