AUFBAU OSTDEUTSCHLANDS FORTSETZEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-nl) Einen Katalog von Vorschlägen zur Fortsetzung des Aufbaus Ostdeutschlands unterbreitet die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/1542). Die Regierung wird darin aufgefordert, die Gesetze zu den 630-DM-Jobs und zur Scheinselbständigkeit auszusetzen und die Einkommensteuerreform vorzuziehen. Dabei tritt die F.D.P. für den Drei-Stufen-Tarif ein mit einem Steuersatz 0 für die Einkommensstufe bis 13.000 DM, 15 Prozent für Einkommen von über 13.000 DM bis 20.000 DM, 25 Prozent für Einkommen von über 20.000 DM bis 60.000 DM und 35 Prozent für Einkommen über 60.000 DM. Für Verheiratete sollten jeweils die doppelten Beträge gelten. Die Gewerbesteuer sollte abgeschafft werden. Ferner sollte die Regierung ihren Investitionsschwerpunkt für die Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern beibehalten und die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zügig umsetzen. Auch sollten die Antragswege bei Förderprogrammen für Existenzgründer, Handwerk und Mittelstand vereinfacht werden. Den Schwerpunkt sehen die Liberalen bei der Förderung durch Investitionszulagen. Die bewusste Zahlungsverschleppung als billige Kreditbeschaffung mit existenzbedrohenden Folgen für kapitalschwache ostdeutsche Betriebe will die F.D.P. bekämpft sehen. Um liquiditätsschwache Unternehmen zu stärken, sollte die Umsatzgrenze, ab der Unternehmen die Mehrwertsteuer schon bei Rechnungserstellung abführen müssen, von heute 1 Million DM auf mindestens 5 Millionen DM Jahresumsatz für Betriebe in den neuen Ländern angehoben werden. Die Möglichkeiten breiter Vermögensbildung sollten durch Investivlohnmodelle verbessert werden. Ebenso sollte das Sonderwohngeld Ost durch ein höheres gesamtdeutsches Wohngeld ersetzt werden.
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