UNTERSCHIEDLICHE LEISTUNGEN FÜR BERGLEUTE IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, weshalb es in den neuen Ländern keine Regelungen für Bergleute gibt, die den in den alten Ländern seit 1971 gelten "Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus” entsprechen. Mit diesen Mitteln würden Umstrukturierungsprozesse, die zu Arbeitsplatzverlusten führen, sozial flankiert, heißt es in einer Kleinen Anfrage ( 14/1555). Die Abgeordneten fragen, warum die Regelungen bei der Steinkohle nicht auf andere Bergbauformen übertragbar sind, wenn dort durch Stilllegungen ähnliche soziale Bedrohungen der Betroffenen hervorgerufen werden. Die Fraktion interessiert auch, ob der Regierung bekannt ist, dass ostdeutsche Bergleute, die 25 Jahre unter Tage tätig waren, angesichts der in ehemaligen Bergbauregionen desolaten Arbeitsmarktlage von einem Abstieg auf Sozialhilfeniveau bedroht sind, da sie frühestens mit 50 Jahren Anspruch auf Rente für Bergleute haben, die nur 40 Prozent der späteren Bergmannsaltersrente ausmache. Gefragt wird ferner, wie vielen Bergleute in den neuen Ländern, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, in den nächsten Jahren ein Arbeitsplatzabbau droht und die keinen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben werden, weil sie noch nicht 55 Jahre alt sind.
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