TELEFON- UND WOHNRAUMüBERWACHUNG STATISTISCH ERFASSEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Eine Prüfung, wie Zahl, Art, Umfang und Verlauf von Telefon- und Wohnraumüberwachungen nach einheitlichen Grundsätzen statistisch erfasst werden können, soll in Kürze abgeschlossen und ihr Ergebnis den Justizministerinnen und -ministern, voraussichtlich bei deren Herbstkonferenz, vorgelegt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1522) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1372) mit. Der Bundestag hatte im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Gesetzentwürfe, welche die Einführung der akustischen Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung zum Gegenstand hatten, am 16. Januar vergangenen Jahres die Justizministerkonferenz um eine solche Prüfung gebeten. Wie die Regierung weiter mitteilt, klärt sie zudem derzeit die Möglichkeit, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zur Rechtswirklichkeit der Telekommunikationsüberwachung in Auftrag zu geben. Damit soll das Ziel erreicht werden, aussagekräftige Erkenntnisse, nicht zuletzt im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf, zu erlangen.
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