Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
PARLAMENTEN BEI GRUNDRECHTSCHARTA GROSSE BEDEUTUNG BEIMESSEN
Berlin: (hib/BOB-eu) Dem Europäischen Parlament (EP) und den nationalen Gesetzgebungsorganen soll nach Ansicht des Europaausschusses eine hervorgehobene Bedeutung bei der Ausarbeitung einer Charta der Grundrechte in der Europäischen Union zukommen. Bei der Zusammensetzung und dem Arbeitsverfahren dieses Gremiums müsse dies berücksichtigt werden, hieß es am Mittwoch nachmittag. Mit einem entsprechenden einmütigen Beschluss ist für den frühen Abend zu rechnen. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. hatten dazu im Vorfeld eines Gipfeltreffens der EU-Staats-und Regierunfgschefs am 15. und 16. Oktober im finnischen Tampere eine Initiative eingebracht.
Nach dem Willen des Europaausschusses sollte ferner die Anzahl der Mitglieder des EP in diesem Gremium der Anzahl der Beauftragten der Staats- und Regierungschefs (also 15) entsprechen. Von den nationalen Gesetzgebungsorganen sollten insgesamt 30 Mitglieder, zwei pro Mitgliedsland, in das Gremium entsandt werden, um bei Staaten mit einem Zweikammersystem die Entsendung eines Vertreters pro Gesetzgebungskammer zu ermöglichen.
Die Europapolitiker plädierten ferner dafür, international tätigen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zu ermöglichen, den Prozess der Ausarbeitung der Grundrechtscharta kontinuierlich zu begleiten. Auch auf diese Weise könnte eine größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz der Arbeit des Gremiums gewährleistet werden.
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