VERPFLICHTUNGEN DER GVV AUF DIE LÄNDER ÜBERTRAGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-nl) Die Bundesregierung hält Überlegungen, Verpflichtungen der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV) auf die Länder zu übertragen, grundsätzlich für sinnvoll. Dies stellt sie in ihrer Antwort ( 14/1643) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1532) fest. Eine Übertragung sei aber nur im Einvernehmen mit den Ländern möglich. Die Aufgabenerfüllung der GVV bewertet die Regierung uneingeschränkt positiv. Nach Abschluss eines Generalvertrages mit dem Land Thüringen führe die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) mit weiteren Ländern Gespräche zur Übertragung ihrer Aufgaben bei der Altlastensanierung. Dabei soll auch die Finanzierungsbeteiligung der Länder an den Sanierungsaufgaben der GVV geregelt werden. Bei den Verhandlungen werde erwogen, die Verpflichtungen der GVV auf die Länder zu übertragen. Diese Überlegungen hätten jedoch bislang noch nicht zu Ergebnissen geführt, die eine abschließende Bewertung ermöglichten. Nach Angaben der PDS war es Hauptaufgabe und Ziel der Gründung der GVV im Jahre 1993, die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt notwendigen bergbaulichen Verwahr- und Verwertungsaufgaben für die öffentliche Hand effizient vorzunehmen.
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