WEITERHIN ABGESENKTE ANWÄRTERBEZÜGE (ANTWORT)
Berlin: (hib/ALD-in) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag beschlossene Absenkung der Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst rückgängig zu machen. In ihrer Antwort ( 14/1641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS ( 14/1531) weist sie darauf hin, dass durch die gesenkten Anwärterbezüge es den Ausbildungsträgern, in erster Linie den Ländern, erleichtert werden soll, die gestiegene Zahl von Bewerbern in die Ausbildung zu übernehmen. Eine Veränderung des gegenwärtigen Zustandes sei nicht vorgesehen. Ein Erfahrungsaustausch mit den Ländern habe ergeben, dass an der durch das Versorgungsreformgesetz geschaffenen Rechtslage festgehalten werden soll.
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