Finanzausschuss
FINANZÄMTER ZAHLEN 900 MILLIONEN DM AN FAMILIEN ZURÜCK
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will Familien mit Kindern rund 900 Millionen DM an zu viel gezahlter Einkommensteuer zurückerstatten. Dies gab sie am Mittwochabend im Finanzausschuss bekannt, der die Beratung der gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1513) und der Bundesregierung ( 14/1670) zur Familienförderung aufnahm. Die geplante Regelung bildet die gesetzliche Grundlage für die Änderung von noch nicht bestandskräftigen oder mit Blick auf die Kinderfreibeträge vorläufig ergangenen Einkommensteuerbescheiden der Jahre 1985 bis 1995. Das Bundesverfassungsgericht hatte in Entscheidungen vom 10. November 1998 die steuerliche Berücksichtigung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes in den Jahren 1985, 1987 und 1988 für nicht ausreichend angesehen und dabei allgemeine Kriterien für die Ermittlung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums eines Kindes aufgestellt. Der Gesetzgeber will dies zum Anlass nehmen, über das "zwingend notwendige Maß hinaus” Nachbesserungen für die Jahre 1985 bis 1995 (mit Ausnahme des Jahres 1992, in dem die Freibeträge ausreichten) zu ermöglichen. Seit 1990 hatten die Finanzämter generell alle Steuerbescheide im Hinblick auf das steuerfreie Existenzminimum von Kindern unter Vorbehalt ausgestellt. Wie die Bundesregierung in der Sitzung erläuterte, werden die Finanzämter automatisch tätig und zahlen die Erstattungen ohne Antrag der Steuerpflichtigen aus. Die Bundesregierung rechnet mit über drei Millionen Erstattungsfällen.
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