POSITION ZUM "PALAST DER REPUBLIK” BEKRÄFTIGT (ANTWORTEN)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung hält daran fest, nur auf der Grundlage eines mit dem Senat von Berlin einvernehmlich abgestimmten, finanzierbaren Nutzungskonzeptes für das gesamte Schlossplatzareal werde über die Zukunft des sogenannten Palastes der Republik in der Bundeshauptstadt entschieden. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/1656) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1538) mit. Kostenermittlungen für die Herrichtung und Wiedernutzung des Gebäudes lägen im Übrigen nicht vor. Sie seien nur auf der Grundlage einer verbindlichen Programmplanung möglich und aussagekräftig. Weiteren Antworten der Regierung ( 14/1675, 14/1657, 14/1660und14/1674) auf Kleine Anfragen der Fraktion ( 14/1534, 14/1537, 14/1536und14/1535) zufolge ist die Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem Berliner Senat bemüht, weitere, finanzierbare Nutzungsmöglichkeiten für den Berliner Schlossplatz zu entwickeln. Das vorliegende Ergebnis eines sogenannten Interessenbekundungsverfahrens lasse die Durchführung eines Architekturwettbewerbs noch nicht zu.
Die Regierung erklärt zudem, ein sachlicher Anlass für eine intensivere Prüfung der Auftragsvergabe für die Asbestsanierung des Palastes habe insofern nicht vorgelegen, als bei der Überprüfung des Vergabeverfahrens durch die Innenrevision beim Bundesverkehrs- und -bauministerium sowie durch die Vergabeprüfstelle der Oberfinanzdirektion Berlin Verstöße gegen geltendes Vergaberecht nicht festgestellt worden seien. Die Regierung versichert ferner, denkmalpflegerische Belange seien im Wesentlichen bei den vorbereitenden Arbeiten der Asbestsanierung berücksichtigt worden, die erforderlichen Maßnahmen größtenteils abgeschlossen. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werde ferner permanent kontrolliert.
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