AUCH IN LANDWIRTSCHAFT SONDERREGELUNGEN ABBAUEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-lw) Die steuerpolitischen Beschlüsse des Bundestages wie das Steuerentlastungsgesetz oder die ökologische Steuerreform führen nach Darstellung der Bundesregierung unter dem Strich zu einer Nettobelastung der deutschen Landwirtschaft. Dies resultiere daraus, dass die Landwirtschaft von einem Beitrag zum Abbau von Sonderregelungen im Steuerrecht nicht ausgenommen sei und bei der Ökosteuer - trotz weitgehender Gleichstellung mit dem produzierenden Gewerbe - nicht von der verbleibenden Belastung habe freigestellt werden können, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1759) auf eine Große Anfrage der F.D.P. ( 14/1557).
Die Beschlüsse des Berliner Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs zur Agenda 2000 im vergangenen Frühjahr sind im Übrigen laut Regierung ein Schritt zu mehr Marktorientierung der europäischen Landwirtschaft. Sie setzten den mit der Agrarreform 1992 eingeschlagenen Weg der Stützpreissenkung gegen Ausgleich fort. Eine Hochrechnung möglicher Einkommensverluste, ohne die Weiterentwicklung der Betriebe zu berücksichtigen oder die Entwicklung der Weltmarktpreise exakt abschätzen zu können, führe aber nicht weiter. Die gelte vor allem mit Blick darauf, dass die Reform des Milchmarktes erst im Jahre 2005/06 in Kraft treten werde.
Der Antwort zufolge sind die Konsolidierung des Bundeshaushaltes und der Beitrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Rückführung der Schuldenlast des Bundes unausweichlich, damit der Staat im Interesse Deutschlands wieder Handlungs- und Gestaltungsspielraum gewinnen könne. Der Agrarhaushalt setze sich nach der Entwicklung in den Jahren 1991 bis 1998 zu über 80 Prozent aus direkt einkommenswirksamen Maßnahmen zusammen, insbesondere der Agrarsozialpolitik. Angesichts dieser Struktur, so die Bundesregierung weiter, sei es unvermeidlich die einkommenswirksamen Maßnahmen heranzuziehen. Berechnungen ließen durch die im Zukunftsprogramm 2000 vorgeschlagenen Maßnahmen im Durchschnitt einen Rückgang des Einkommens der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe um rund 6 Prozent erwarten. Diese Berechnungen berücksichtigten aber nicht, dass sich die Betriebe an veränderte Preis-Kosten-Verhältnisse anpassen könnten.
Darüber hinaus sei bei der Berechnung der Wirkung der Einsparbeschlüsse auf die landwirtschaftlichen Einkommen nicht berücksichtigt, dass der in der Vergangenheit zu verzeichnende Strukturwandel andauere. Seit 1950 habe die Entwicklung der Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft mit jährlichen Abnahmeraten von 4,1 Prozent und die damit verbundene Produktivitätssteigerung (jährlich um 6,3 Prozent je Arbeitskraft) wesentlich zur Einkommenssicherung der verbleibenden Arbeitskräfte beigetragen. Eine dramatische Beschleunigung des Strukturwandels erwartet die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge deshalb nicht.
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