KOSTEN DES PKK-VERBOTS AUFZEIGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) Für die Kosten des seit 1993 bestehenden Verbots der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) interessiert sich die PDS. In einer Kleinen Anfrage ( 14/1740) legt die Fraktion dar, im Zuge des PKK-Verbots seien unzählige kurdische Neujahrsfeste, Demonstrationen und Hungerstreiks, mit denen die Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik ihren Protest gegen den Krieg in Kurdistan und die politischen Zustände in der Türkei zum Ausdruck bringen wollten, unter Polizeieinsatz verboten worden. Kurdische Vereine seien mit der Begründung der Unterstützung der PKK durchsucht und verboten worden, und gegen Tausende von Kurden seien Straf- und Ermittlungsverfahren wegen Zeigens "verbotener Symbole” eingeleitet worden. Die Bundesregierung soll nun darlegen, wie viele Lagebilder des Bundeskriminalamtes (BKA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz (BGS) und Polizeikräften der Länder in der Folge des 1993 verhängten PKK-Verbots erstellt worden sind und welche Kosten dafür von 1993 bis 1999 anfielen.
Gesagt werden soll auch, welche Mehrkosten für Material und Personal für eigene Mitarbeiter, Dolmetscher, V-Leute, Observierungen etc. im Bundesamt für Verfassungsschutz in der Folge des PKK-Verbots entstanden sind. Zu den Mehrkosten beim Bundesinnenministerium als Folge des Verbots soll ebenfalls Stellung genommen werden. Mitgeteilt werden soll ferner, wie viele Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot verhängt worden sind und wie viele Ermittlungsverfahren, Fahndungen, Verhaftungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Kurdischen Arbeiterpartei bisher bekannt sind und welche Kosten dafür bei Bund und Ländern entstanden sind.
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