GRENZÜBERSCHREITENDE STRAFRECHTSPFLEGE IM VISIER (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Eine grundsätzliche Standortbestimmung der grenzüberschreitenden Strafrechtspflege hält die CDU/CSU für geboten. In den Vorbemerkungen zu einer Großen Anfrage ( 14/1774) verweist die Fraktion darauf, das Ziel effektiver Strafverfolgung sei unstreitig. Strafrechtsbezogene Regelungen würden allerdings - der Struktur der Europäischen Union entsprechend - auf Beamtenebene ausgehandelt. Dem Deutschen Bundestag bleibe nicht selten nur, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, vielfach ohne inhaltliche Spielräume. Die Stellung des deutschen Parlaments im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts im zusammenwachsenden Europa müsse deshalb näher beleuchtet werden.
Vor diesem Hintergrund soll die Regierung mitteilen, ob ihres Erachtens die Strukturen des materiellen Strafrechts und der Strafrechtspflege in den Mitgliedsstaaten der EU im Wesentlichen gleich sind. Ob, unabhängig von der Frage der Wünschbarkeit, ein einheitliches Straf- und Strafverfahrensrecht mit Blick auf unterschiedliche kriminalpolitische Grundeinstellungen, die verschiedenen Sprachen sowie das Strafrechtsverständnis in der Bevölkerung in den verschiedenen Ländern überhaupt verwirklicht werden könnte, ist ebenfalls von Interesse. Die Regierung soll auch darlegen, ob alle EU-Mitglieder ein eigenständiges Jugendstrafrecht kennen. Sie soll ferner berichten, ob sie ein Bedürfnis dafür sieht, einen europäischen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches zu schaffen bzw. die Straftatbestände des Besonderen Teils des Strafrechts zu vereinheitlichen.
Unter Verweis darauf, in Deutschland gebe es mehrere Tausend Straftatbestände im Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht möchten die Abgeordneten ferner wissen, ob bei einer Vereinheitlichung des Strafrechts auch mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit einer Vervielfachung von Straftatbeständen zu rechnen wäre. Die Union möchte des Weiteren in Erfahrung bringen, ob es im Bereich der Sanktionen nach Beurteilung der Regierung einen Grundkonsens in den Mitgliedsstaaten der EU gibt. Ob man sich von einem europaweit einheitlichen "Sanktionenkatalog” eine im Wesentlichen einheitliche Sanktionierung in der Praxis versprechen kann, soll die Regierung auch sagen und diese Auffassung begründen. Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, welchen zusätzlichen Nutzen eine zentrale europäische Staatsanwaltschaft brächte. Insbesondere sei zu klären, ob die Erfahrungen in Deutschland mit der Kompetenzverteilung zwischen Generalbundesanwalt und Länderstaatsanwaltschaften dafür sprechen.
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