REGIERUNG SOLL "FRIEDLAND”-ENTSCHEIDUNG BEGRÜNDEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SIW-in) Unterschiedliche Kostenangaben für die Aussiedlungslager Friedland, Bramsche, Hamm und andere haben die Fraktion der F.D.P. veranlasst, sich mit einer Kleinen Anfrage ( 14/1789) nach den Gründen der Entscheidung des Bundesinnenministers für das Aufnahmelager Friedland als Erstaufnahmeeinrichtung für Aussiedler zu erkundigen. Die Fragen der Abgeordneten beziehen sich zumeist auf unterschiedliche Quellen und Angaben von Kostenvoranschlägen für Bramsche und Friedland. Im Weiteren wird nachgefragt, warum sich der "Bund für eine Bundesaufgabe nicht einer intakten Bundesliegenschaft (bediene), deren Vermögenswert nun fraglich ist, sondern den Zuschlag einer Landesliegenschaft (gibt), für die noch Miete gezahlt werden muss”. Gefragt wird auch nach unterschiedlichen Kostenkalkulationen, die um bis zu 3 Millionen DM differierten. Gefragt wird auch nach einer Kostenkalkulation der niedersächsischen Landesregierung, derzufolge die Verpflegungskosten für Bramsche mit 4,9 Millionen DM angegeben sind, während dem Bundesinnenministerium ein schriftliches Angebot einer Firma aus Bramsche vorgelegen habe, das Kosten von 3,1 Millionen DM ausweise. Unklarheit bestehe auch über die Transportkosten, die im Fall Bramsche um 64,2 Prozent höher angegeben seien als bei Friedland, obwohl die Bahntarife für Friedland und Bramsche gleich hoch seien. Schließlich will die F.D.P. wissen, weshalb die Bundesregierung zwei Einrichtungen für die Aufnahme von Aussiedlern mit einer erheblichen Pufferkapazität hält und qualifizierte Mitarbeiter dort weiter beschäftigt, obwohl die Zahlenentwicklung rückläufig sei.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Andrea Kerstges (in Vertretung)
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Siegfried Wolf