Finanzausschuss
FAMILIENFÖRDERUNGSGESETZ MIT ÄNDERUNGEN ZUGESTIMMT
Berlin: (hib/VOM-fi) Der federführende Finanzausschuss hat die Beratung der gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1513) und der Bundesregierung ( 14/1670) zur Familienförderung am Mittwochnachmittag abschließend beraten. Den Entwürfen in geänderter Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. zu, die PDS-Fraktion enthielt sich der Stimme. Im Mittelpunkt der Initiativen steht die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs in einer ersten Stufe vom Jahr 2000 an durch die Einführung eines Betreuungsfreibetrages für jedes Kind bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres von 3.024 DM für ein Elternpaar. Hinzu kommt ein höheres Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 270 DM pro Monat. Ferner soll ein Betreuungsfreibetrag von 1.080 DM für ein Elternpaar und ein Kindergeld von 30 DM monatlich für volljährige Kinder eingeführt werden, die körperlich, geistig und seelisch behindert sind und deren "sächliches Existenzminimum” durch Eingliederungshilfe abgedeckt ist. Durch das Vorhaben ergeben sich im kommenden Jahr Steuermindereinnahmen von voraussichtlich 3,8 Milliarden DM.
Einmalige Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 900 Millionen DM erwartet die Bundesregierung durch die Änderung von noch nicht bestandskräftigen oder im Hinblick auf die Kinderfreibeträge vorläufig ergangenen Einkommensteuerbescheiden der Jahre 1983 bis 1995. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 die steuerliche Berücksichtigung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes in den Jahren 1985, 1987 und 1988 für nicht ausreichend angesehen und allgemeine Kriterien für die Ermittlung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums eines Kindes aufgestellt.
In den Gesetzentwürfen werden die nach den Kriterien des Verfassungsgerichts steuerfrei zu stellenden Beträge für diese Jahre festgelegt. Die zum Jahresbeginn 2000 beabsichtigte bessere Familienförderung soll auch Familien mit minderjährigen Kindern, die Sozialhilfe erhalten, erreichen. Daher wurde die im Bundessozialhilfegesetz vorhandene Möglichkeit, bestimmte Bestandteile des Einkommens vor einer Anrechnung abzusetzen, um den Betrag von monatlich 20 DM bei einem Kind und monatlich 40 DM bei zwei oder mehr Kindern erweitert. Diese Regelung soll bis Mitte 2002 befristet werden.
Gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und PDS hat der Finanzausschuss einen Entschließungsantrag der F.D.P.-Fraktion zum Familienförderungsgesetz abgelehnt. Darin verlangen die Liberalen, die Höhe des Kinderbetreuungsbetrages auf 4.000 DM für das erste und 2.000 DM für jedes weitere Kind festzulegen, das direkt ausgezahlte Kindergeld grundsätzlich beizubehalten und die Finanzierung aus dem steigenden Steueraufkommen aufzubringen.
Erreicht das Familieneinkommen nicht das Existenzminimum, sollte ein zusätzlicher Kindergeldzuschlag gezahlt werden. Kinderbetreuungskosten sollten, wenn sie über die angesetzen Pauschalbeträge hinausgehen, für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für Selbstständige als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Damit wollte die F.D.P. Frauen die Möglichkeit erleichtern, weiter ihrem Beruf nachzugehen. Schließlich sollte das Existenzminimum jährlich an die realen Kosten angepasst werden.
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