Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
VORBEHALT GEGEN UN-KINDERRECHTSKONVENTION BLEIBT BESTEHEN
Berlin: (hib/KER-mr) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ihren Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückzunehmen. Das betonte die Vertreterin des Innenministeriums (BMI) am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, dem sie zu menschenrechtsrelevanten Aspekten der deutschen Innenpolitik Bericht erstattete. Das BMI stimme mit diesem Beschluss und mit der Bewertung, dass eine Rücknahme des Vorbehalts nicht absehbare Folgen haben werde, mit dem Bundesjustizministerium überein.
Im Übrigen beziehe sich der Vorbehalt lediglich auf alleinreisende asylsuchende Kinder und Jugendliche, die ohne diesen Vorbehalt nur aufgrund ihres Alters das Recht auf Einreise in die Bundesrepublik hätten. Dies würde aber der innerdeutschen Rechtslage widersprechen. Auf Nachfrage des Ausschusses erklärte die Regierung, seit 1995 seien fünf Kinder an deutschen Grenzen zurückgeschickt worden. Die Bundesregierung hob hervor, trotz des Vorbehalts stehe sie voll hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die sie ja auch ratifiziert habe. Der Vorbehalt verstoße nicht gegen den "Geist” der Konvention, sondern verhindere lediglich "Fehlauslegungen” des Vertragswerkes.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man bekenne sich zum Asylkompromiss und zu der Begrenzung des Zugangs minderjähriger Asylsuchender. Dennoch stelle sich die Frage, ob der Vorbehalt die Rechtslage in der Bundesrepublik real verändere. Es diene internationalen Konventionen, wenn Vorbehalte gegen solche auf ein Minimum reduziert würden. Ansonsten liefere man anderen Staaten Argumente, ebenfalls Vorbehalte anzubringen.
Die Sozialdemokraten legten dar, wenn es eine Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der UN-Kinderrechtskonvention gäbe, könne der Vorbehalt auch zurückgenommen werden. Ansonsten bedeute dies einen Widerspruch. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf den Besuch des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) bei der Kinderkommission des Bundestages, bei dem UNICEF auf die Bedeutung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Menschenrechtsschutz hingewiesen habe.
Der Vorbehalt stehe dem entgegen. Auch der Vertreter des Auswärtigen Amtes vertrat die Auffassung, der Vorbehalt schwäche die Position der Bundesrepublik in der Frage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sein Amt sei für eine vorbehaltlose Ratifikation und habe dies auch dem BMI mitgeteilt. Es sei "nicht gut”, wenn es gerade in diesem Bereich Einschränkungen gebe. Auf die Frage der F.D.P., ob zumindest geprüft werde, den Vorbehalt teilweise zurückzunehmen, erklärte das BMI, an eine aufgesplittete Rücknahme sei nicht gedacht. Im Übrigen stehe die Bundesrepublik nicht alleine da, auch Großbritannien habe in der Frage von minderjährigen Asylsuchenden einen Vorbehalt geltend gemacht.
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