NOVELLIERUNG DES ALTSCHULDENHILFE-GESETZES GEFORDERT (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-vb) Im Interesse einer weiterhin funktions- und investitionsfähigen Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern soll die Bundesregierung "umgehend” einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vorlegen. Dies verlangt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/1954). Einer der Eckpunkte einer solchen Initiative müsse sein, so die Union, den Schlusstermin für die Erfüllung der Privatisierungsauflage um drei Jahre auf den 31.
Dezember 2000 vorzuziehen. Dies bedeute eine wesentliche Verbesserung der Planungs- und Rechtsicherheit für die Wohnungsunternehmen. Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, eine Freikaufsregelung für Unternehmen einzuführen, welche ihre Privatisierungsverpflichtung in von ihnen zu vertretender Weise zu diesem Stichtag nicht erfüllt haben. Dies könnte durch eine Zahlung an den Erblastentilgungsfonds in Höhe der gesetzlich geregelten Erlösabführung bei Erfüllen der Privatisierungsauflage geschehen, um der Rückzahlung des gewährten Teilentlastungsbetrages zu entgehen.
Die Oppositionsfraktion begründet ihren Vorstoß damit, zwar habe die Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland mittlerweile um rund die Hälfte der Altschulden entlastet und die Wohneigentumsquote dort bis zum vergangenen Jahr auf mehr als 30 Prozent gesteigert werden können. Gleichwohl hätten sich die Rahmenbedingungen für wohnungswirtschaftliches Handeln gegenüber dem Inkrafttreten des Altschuldenhilfe-Gesetzes vor gut sechs Jahren "teilweise erheblich verschlechtert”.
Eine nur zögerliche Wirtschaftsentwicklung und ein teilweise spürbarer Bevölkerungsrückgang hätten dazu geführt, dass Wohnungsunternehmen in besonderen strukturschwachen Regionen einen erheblichen Wohnungsleerstand hätten. Die Folgen seien erhebliche Mieteinnahmenverluste. Viele der betroffenen Unternehmen, so die Abgeordneten weiter, hätten daher große Schwierigkeiten, ihre Altschulden zu bedienen, ohne auf zum Teil immer noch dringend erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsinvestitionen in ihrem Wohnungsbestand gänzlich zu verzichten. Solchen Unternehmen könne wirksam nur dadurch geholfen werden, dass ihnen eine weitere Teilentlastung für die Altschulden gewährt werde.
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