STROMEINSPEISUNGSGESETZ ÜBERPRÜFEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Das Stromeinspeisungsgesetz muss vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen daraufhin überprüft werden, inwieweit es an neue Gegebenheiten angepasst werden muss. Dies betont die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/1872). Das Gesetz fördert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in das Netz. Es hat nach Angaben der Fraktion dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung im Bereich der Windenergie zu beschleunigen.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes sei der Gesetzgeber von einer langfristigen Mehrbelastung der öffentlichen Elektrizitätsversorgung von 50 Millionen DM bis 100 Millionen DM jährlich für die gesamten Strommengen aus erneuerbaren Energien ausgegangen. Im vergangenen Jahr hätten die Mehrbelastungen für die Versorgungsunternehmen jedoch bereits 526 Millionen DM betragen.
Die Fraktion erkundigt sich nach den betriebswirtschaftlichen Kosten und nach der Umsatz- und Ertragssituation in der Stromwirtschaft und fragt, wie der tatsächliche Wert der Einspeisung von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energien beurteilt werden muss. Die Abgeordneten wollen wissen, wie hoch die Mehrbelastungen in Bezug auf die Stromeinstandspreise bei den Vorlieferanten der norddeutschen Energieversorgungsunternehmen gewesen sind und wie die voraussichtliche Entwicklung eingeschätzt werden muss.
Die Regierung soll sagen, ob sie eine grundsätzliche Beibehaltung des Gesetzes für möglich hält und wie sie den Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Windenergie, beurteilt. Schließlich soll die Regierung berichten, in welcher Höhe Investitionen für erneuerbarer Energien bisher staatlich gefördert worden sind.
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