ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT FÜR JOURNALISTEN BEWERTEN (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Eine mögliche Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten ist Gegenstand einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2083). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, ob die Praxis der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und den Erfordernissen einer funktionsfähigen Strafrechtspflege andererseits gerecht wird.
Wie viele Fälle von Durchsuchungen bei Journalisten der Regierung aus den vergangenen 15 Jahren bekannt sind, wonach ohne vorherige Abwägung zwischen dem Aufklärungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden einerseits und dem grundgesetzlich geschützten Recht der Journalisten, Informationen zu erlangen, andererseits Durchsuchungen stattfanden, ist für die Fraktion ebenfalls von Interesse.
Wie viele Fälle dieser Art sich ereignet haben, nachdem Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren um eine Regelung ergänzt wurden, die eine Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips insbesondere bei einer in Betracht kommenden Pressebeschlagnahme in Verfahren des Geheimnisverrats sicherstellen soll, will die Union zudem in Erfahrung bringen.
Die CDU/CSU interessiert ferner, wie oft Journalisten selbst Beschuldigte bei Beschlagnahme oder Durchsuchungen waren und was ihnen jeweils vorgeworfen wurde. Die Fraktion erwartet außerdem Informationen darüber, wie häufig in Verfahren wegen Verletzungen eines Dienstgeheimnisses ein Journalist, der im Kontakt zu dem wegen Geheimnisverrats verdächtigen Beamten stand, der Beihilfe oder der Anstiftung beschuldigt wurde.
Die Abgeordneten erkundigen sich auch danach, ob es nach Auffassung der Regierung vertretbar ist, dass einem Journalisten die freie Entscheidung überlassen bleiben soll, ob er Tatwerkzeuge oder Produkte einer Straftat den Ermittlungsbehörden aushändigen möchten oder nicht.
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