ÜBER ZUSATZRENTEN DER DDR BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Nach einer gesetzlichen Neuregelung der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erkundigt sich die PDS: In einer Kleinen Anfrage ( 14/2086) verweist die Fraktion auf Gerichtsurteile zur Verfassungsmäßigkeit der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften.
Aus diesen Urteilen ergäbe sich "dringender Handlungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung”. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Frist bis zum 30. Juni 2001 gesetzt. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, bis wann sie dem Bundestag Vorschläge für die gesetzlichen Neuregelungen unterbreiten will und ob diese Neuregelungen auch auf bereits bestandskräftige Rentenbescheide ausgedehnt werden.
Die Oppositionsabgeordneten interessiert, welche nach dem 1. Januar 1997 noch bestehenden Entgeltbegrenzungen unterhalb der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben werden sollen und wie viele Rentnerinnen und Rentner von einer Novelle betroffen sein werden.
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