IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib /TAG-vb) Der Bund fördert das Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf- die soziale Stadt” mit 100 Millionen DM und ist somit zu einem Drittel an den förderungsfähigen Kosten beteiligt.
Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/1990) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1799) mit und erläutert weiter, die Verteilung der weiteren zwei Drittel zwischen Land und Gemeinde sei Sache des jeweiligen Landes.
Der Löwenanteil der Bundesmittel entfällt der Antwort zufolge mit rund 21,29 Prozent auf Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit 12,91 Prozent und Baden-Würtemberg mit 11,22 Prozent. Laut Regierung berücksichtigt der Verteilungsschlüssel bei diesem Programm auch die Zahl der Arbeitslosen eines Landes.
Insgesamt, so die Antwort, würden auf Grundlage der Ländervorschläge 1999 voraussichtlich rund 160 Maßnahmen aufgenommen.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Andrea Kerstges (in Vertretung)
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Siegfried Wolf