RÜSTUNGSEXPORT-GRUNDSÄTZE AUF DEM PRÜFSTAND (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Eine klare Haltung der Bundesregierung zu den Grundsätzen für den Rüstungsexport und die Kontrolle durch den Bundessicherheitsrat verlangt die F.D.P.-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2201) will sie von der Regierung wissen, ob Entscheidungen über Rüstungsexporte auch künftig allein vom Bundessicherheitsrat getroffen werden sollten und ob es sich bei Rüstungsexporten um einen "außerordentlichen bedeutsamen und sensiblen Vorgang” in außen- und wirtschaftspolitischer Hinsicht handelt.
Die Regierung soll mitteilen, ob sie die bisherigen Richtlinien für Rüstungsexporte überarbeiten will, ob der Bundestag bei Entscheidungen über Rüstungsexporte einbezogen werden sollte und welche Möglichkeiten sie sieht, den Bundestag über Entscheidungen des Bundessicherheitsrats zu informieren.
Darüber hinaus ist für die Fraktion von Interesse, ob der Bundesverteidigungsminister die Einbeziehung des Bundestags bei sensiblen Rüstungsexporten ablehnt, ob bei Entscheidungen des Bundessicherheitsrats eine strikte Geheimhaltung erforderlich ist und ob die Wahrung der Menschenrechte im Empfängerland bei Entscheidungen des Bundessicherheitsrats berücksichtigt werden sollte.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, was die Regierung unternommen hat, um gemeinsame Rüstungsexportrichtlinien der NATO-Staaten zu erreichen und welche Einschränkungen es bei der Lieferung von Rüstung an NATO-Staaten gibt.
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