ÜBER STEUERRÜCKZAHLUNG FÜR ELTERN INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Neufeststellung des steuerfreien Existenzminimums für Kinder in dem vom Bundestag kürzlich beschlossenen Gesetz zur Familienförderung greift die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2018) auf.
Das Parlament hatte beschlossen, rückwirkend zum Jahr 1983 die Höhe des steuerfreizustellenden Existenzminimums von Kindern neu zu bestimmen. Dies bedeute, so die Fraktion, dass die Finanzämter für die Jahre 1983 bis 1989 alle vorläufig ergangenen Steuerbescheide neu bearbeiten und ab dem Jahr 1990 alle Steuerbescheide nochmals überprüfen müssten.
Die Bundesregierung soll die Zahl der zu überprüfenden Steuererklärungen schätzen, die durchschnittliche Steuerrückerstattung beziffern und Auskunft über den Zeitaufwand der Finanzämter geben. Gefragt wird auch, wann die Überprüfung der betroffenen Steuererklärungen abschlossen sein wird und wie hoch vergleichsweise eine pauschale Rückerstattung an alle damals anspruchsberechtigten Eltern wäre.
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