ZWISCHENBERICHT ZUM STRAFRECHT DEM PARLAMENT ÜBERMITTELT (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-re) Den Zwischenbericht der vom damaligen Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.) im Januar 1998 eingesetzten Kommission "Strafrechtliches Sanktionensystem” hat das Ministerium mittlerweile auch an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags und die Landesjustizverwaltungen weitergegeben, nachdem er aus unbekannter Quelle an die Öffentlichkeit gelangt war.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2157) auf eine Kleine Anfrage ( 14/1983) der CDU/CSU mit. Diese hatte kritisiert, dass der Bericht zwar der Bundesregierung vorliege, dem Parlament aber nicht zur Verfügung stehe.
Nach Auskunft der Bundesregierung war der Zwischenbericht im Juli 1999 Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) übermittelt und zunächst ausschließlich an die Mitglieder der Kommission versandt worden, da auf Beschluss der Kommission Inhalte und Ergebnisse ihrer Arbeit bis zu deren Abschluss vertraulich behandelt werden sollten.
Einen Abschlussbericht wolle die Kommission Ende Februar 2000 beraten. Wie die Regierung weiter informiert, habe es bisher neun Sitzungen der Kommission und drei Sitzungen der Unterarbeitsgruppe "Strafrechtliches Sanktionensystem” gegeben.
Ziel der Arbeit der Kommission sei "die Erstellung von konkreten Gesetzesvorschlägen zu befürworteten Änderungen des strafrechtlichen Sanktionensystems sowie von eingehenden Stellungnahmen zu abgelehnten Vorschlägen”.
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