BISHER KEINE AUFGABENVERLAGERUNG BEI KINDEREINRICHTUNGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fa) Bisher ist es bei Kindereinrichtungen nicht zu Aufgabenverlagerungen von den Ländern bzw. überörtlichen Trägern auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe gekommen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2727) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2633) mit.
Es gebe daher auch keine diesbezüglichen Untersuchungen über die etwaigen Folgen einer solchen Zuständigkeitsverlagerung für die Qualitätsstandards in den Tageseinrichtungen.
Die PDS hatten sich auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/2442) bezogen, der den Ländern unter anderem die Möglichkeit eröffnen soll, ihre Zuständigkeit für Kindereinrichtungen in die alleinige Verantwortung der Kommunen zu übertragen.
Die Bundesregierung sollte Auskunft geben, welche Bundesländer die entsprechende Aufsicht bereits verlagert hätten und welche Erfahrungen dabei gewonnen worden seien.
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