ÜBER INTERNATIONALE VOLLSTRECKUNGSHILFE INFORMIEREN (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Welche Initiativen die Bundesregierung infolge der Tagung des Europäischen Rats im vergangenen Oktober im finnischen Tampere ergriffen hat, um die ungehinderte Vollstreckung von Strafurteilen innerhalb der Europäischen Union zügig zu ermöglichen, möchte die CDU/CSU in Erfahrung bringen.
Die Fraktion erkundigt sich in einer Großen Anfrage ( 14/2827) zudem danach, wie viele Strafgefangenen ausländischer Staatsangehörigkeiten in den vergangenen Jahren in deutschen Strafvollzugsanstalten einsaßen.
Wie viele dieser ausländischen Gefangenen auf Grund eines Übereinkommens des Europarates aus dem Jahr 1983 einen Antrag gestellt haben, zur Vollstreckung in ihr Heimatland überstellt zu werden, ist für die Abgeordneten ebenfalls von Interesse.
Sie fragen auch danach, in wie vielen Fällen und mit welchen Begründungen die Aufnahme solcher Personen im Heimatland verweigert oder der Antrag nach Überstellung von deutschen Behörden zurückgewiesen wurde.
Die Regierung soll ferner Auskunft darüber geben, wie viele Überstellungen auf der Grundlage des Übereinkommens sowohl von Deutschland ins Ausland als auch von dort in die Bundesrepublik erfolgten.
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