VORSCHRIFT ZU TERRORISTISCHEN VEREINIGUNGEN WIRD ÜBERPRÜFT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Bundesregierung und Landesjustizverwaltungen prüfen derzeit gemeinsam die Frage, ob die Vorschrift zur Bildung terroristischer Vereinigungen im Strafgesetzbuch (Paragraf 129a) aufgehoben oder geändert werden soll.
Gleiches betreffe die Regelungen zur Kontaktsperre von Häftlingen im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und zu Überwachungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2860) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2581) mit.
Weiteren Angaben zufolge befinden sich derzeit elf Personen unter anderem wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft.
Davon unterlägen neun Untersuchungsgefangene verschärften Haftbedingungen. Einer dieser Gefangenen befinde sich jedoch nicht in Einzelhaft.
Laut Regierung sind zudem elf derzeit in Haft befindliche Personen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden. Gegen sieben dieser Personen seien lebenslange Freiheitsstrafen verhängt worden.
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